Bürgermeister gab es nur in größeren Orten. Der Marktrichter hatte aber eine ähnliche Funktion. In Ried gab es 19 Ratsmitglieder. Dem äußeren Rat gehörten 12 Mitglieder an, der Innere Rat hatte 7 Mitglieder. Ein Mitglied des Inneren Rats wurde zum Marktrichter gewählt. Gewählt wurde jährlich, trotzdem blieben oft die gleichen Männer bis zu 20 Jahre lang in ihren Positionen.
Der Marktrichter musste neutral und unbetroffen urteilen. Deswegen durfte er kein Schank- oder Gastwirt sein. Wurde dennoch ein Wirt zum Marktrichter gewählt, musste er für die Amtsperiode seinen Betrieb aufgeben.
Ein Marktrichter hatte mehrere Helfer für seine vielen Aufgaben. Zur Kontrolle der Qualitätsstandards gehörten:
Bierbeschau, Fleischbeschau, Brotbeschau, Leinenbeschau und Silberbeschau.
Eine weitere Aufgabe war die Kontrolle der Standardmaße. Nichts durfte zu leicht verkauft werden und niemand durfte beim Kauf von Leinen zu kurz kommen. Der Marktrichter war sozusagen der Vorläufer von Konsumentenschutz und Handelsgericht.