Zunftangelegenheiten mussten bei offener Zunfttruhe verhandelt werden. Diese sind daher oft mit dreifacher Gegensperre versehen. Geöffnet werden konnten die Truhen also nur bei Anwesenheit der drei Schlüsselinhaber. Es waren dies der Meister, der Altgeselle und der behördliche Kommissär. In der Zunfttruhe wurden wichtige Dokumente wie Meister- und Gesellenbriefe, Handwerks- und Zunftordnungen sowie die Zunftkasse aufbewahrt.