Vor über 600 Jahren erhielt der Markt Ried von Herzog Heinrich von Bayern „Rechte und Freiheiten, wie sie Landshut und andere Städte in Bayern haben“. Dazu gehörten zwei Markttage etwa zu Sommeranfang und zu Sommerende. Am 29. Juni gab es den Markt am Tag von St. Peter und Paul, und am Sonntag nach dem Festtag des Heiligen Ägidius wurde später noch ein Septembermarkt eingeführt. Dieser war der Ursprung des Rieder Volksfests und der Rieder Messe.
Vor rund 500 Jahren wurde ein dritter Jahrmarkt erlaubt. Der Nikolomarkt findet bis heute um den 6. Dezember statt. Ein vierter Markttag in der Mitte der Fastenzeit schließt später den Jahreskreis. 14 Tage vor, während und 14 Tage nach dem Markt war Freiung üblich. Freiung war früher ein Gebiet, wo eine Befreiung von den allgemein gültigen Steuerabgaben oder anderen Rechtsvorschriften galt. Zum Zeichen der Freiung wurde vor dem Rathaus die Fahne gehisst und die Marktfreiungsstange aufgestellt. Zur Zeit der Freiung durfte der Markt die Gerichtsbarkeit selber ausüben.
Eine Verletzung der Freiung wurde streng bestraft:
Begeht jemand während der Freiung einen „Todtschlag, so soll „ein Tod gegen den anderen gehen“.
Verwundet jemand einen anderen, so soll er sich mit 32 Pfennigen ledigen oder ihm die Hand abgeschlagen werden...“
Der kleine Tagesmarkt versorgte von Beginn an die Bürger von Ried mit allen Frischwaren bis hin zu Heizmaterial. Am Freitag und an Fasttagen wurden zusätzlich Fische angeboten.
Am Dienstagvormittag gibt es noch immer den Wochenmarkt am unteren Hauptplatz. Sie können dort Blumen- und regionale Lebensmittel einkaufen.